Vorbemerkungen
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird mit der Ernennung von Ombudspersonen eine Lücke im Qualitätsmanagementsystem
geschlossen, die bisher nicht oder nur unzureichend ausgefüllt war: die Beteiligung von Kindern (und Jugendlichen) am Beschwerdemanagement.
Voraussetzungen
Die Personen kennen die Erziehungshilfe in der Regel aus eigenen beruflichen Erfahrungen. Notwendig sind entwicklungspsychologische Kenntnisse, Kenntnisse der Pädagogik, wünschenswert sind Kenntnisse des SGB VIII, des Bundeskinderschutzgesetzes und anderer relevanter Vorschriften und Gesetze.
Rechte / Kompetenzen / Aufgaben und Pflichten
Die Personen dienen als Ansprechpartner bzw. Anlaufstelle für die vom Ev. Kinderheim Herne betreuten Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Geschäftsführung und/oder Heimleitung beschließt in Abstimmung mit den Ombudspersonen und der zuständigen Stelle, auf der Grundlage des Berichts der Ombudspersonen, über evtl. zu ergreifende Maßnahmen. Die Ombudspersonen erstellen einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit. Dieser Bericht wird der Geschäftsführung und/oder Heimleitung vorgelegt.
Pro Woche besuchen sie eine der stationären Wohngruppen und sprechen mit ihnen über Kinderrechte und ihre Funktionen. Außerdem pflegen sie die Kontakte zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Einrichtung.
Einmal im Monat treffen sich die Ombudspersonen mit dem Geschäftsführer und/oder der Heimleitung und dem Qualitätsbeauftragten. Zu den Sitzungen können gewählte Vertrauenserzieher hinzugezogen werden. Jede Ombudsperson ist verantwortlich für die Erstellung und inhaltliche Ausformulierung eines Flyers, der den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Aufnahme übergeben wird.
Erreichbarkeit
Die Ombudspersonen sind telefonisch erreichbar. Die Telefonnummern/E-Mail-Adressen sowie Bilder und Informationen über Personen und Tätigkeiten hängen in den Räumlichkeiten jeder (Wohn-) Gruppe des Ev. Kinderheims Herne, in der Kinder/ Jugendliche/ junge Erwachsene betreut werden, aus.
Die Kinder/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen haben auch die Möglichkeit, sich schriftlich mit den Ombudspersonen in Verbindung zu setzen.