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Kinderrechte

„Ein Kind wird nicht erst Mensch, es ist schon einer. Es ist nur schwächer als wir.
Ich habe diese Grundrechte für Kinderherausgefunden: das Recht des Kindes auf seinen heutigen Tag und das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist.“
(aus: „Das Recht der Kinder auf Achtung“ von Janusz Korczak)

Kinderrechte*

Auf unserer Homepage haben wir einen Bereich für Kinder, in dem unten genannten Rechte für diese in leichter Sprache, versehen mit Beispielen, formuliert sind.
Darüber hinaus haben die einzelnen Wohngruppen und Bereiche individuelle, auf ihre Klientel abgestimmte, Rechtekataloge erarbeitet.

 

Entfaltung der Persönlichkeit

Alle Kinder haben das Recht, sie selbst zu sein. In jedem Erziehungsangebot werden ihnen eigene Wege eröffnet – dabei dürfen sie auch Fehler begehen. Je älter sie werden, desto wichtiger wird ihre eigene Meinung. Sie sollen dabei lernen, zunehmend selbständiger zu werden.

 

Unantastbarkeit der Würde des Menschen

Kinder dürfen nicht besser oder schlechter behandelt werden, weil sie

  • eine andere Hautfarbe haben,
  • aus einem anderen Land kommen
  • eine andere Sprache sprechen,
  • einen anderen Glauben haben,
  • ein Mädchen oder ein Junge sind.

Kein Betreuer und kein Anderer hat das Recht Kinder zu schlagen, sie zu bedrohen oder zu unterdrücken. Niemand darf Kinder anfassen, wenn diese es nicht wollen. Nur bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann es hierzu Ausnahmen geben. Dazu gibt es festgelegte Regeln, zu denen die Kinder vor Aufnahme „ja“ sagen.

Die Kinder werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt, auch wenn Sie Fehler gemacht haben.

 

Recht auf Bildung

Jedes Kind hat das Recht, entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert zu werden, sowohl schulisch / beruflich als auch im Freizeitbereich.

 

Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit

Kinder werden sowohl in der Gruppe als auch im täglichen Leben nicht zu bestimmten religiösen Handlungen gezwungen (z.B. zum Beten). Wenn ein Kind beispielsweise Christ, Jude oder Moslem ist, darf es seinen Glauben auch in unserer Einrichtung leben.
Gottesdienstbesuche werden für jedes Kind ermöglicht. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Wahl der Religion den Kindern überlassen.

 

Recht auf Information und freie Meinungsäußerung

Kinder haben das Recht, zu sagen, was sie denken und ihre Meinung zu äußern.
Sie sollen darüber sprechen, wenn es Dinge gibt, die ihnen nicht gefallen. Die Betreuer hören ihnen zu und gehen mit ihnen ins Gespräch.

Die Kinder werden über das sie Betreffende informiert (soweit es ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt). Ein Beispiel hierfür ist, dass (Sachstands-) Berichte, die vor einem Hilfeplan geschrieben werden, mit ihnen besprochen oder gemeinsam erstellt werden.

Es ist wichtig, dass Ihnen alle Informationskanäle zugänglich gemacht werden, wie z. B. Zeitung, Zeitschriften, TV und Bücher, auch Internet. Dazu werden Regeln aufgestellt.

 

Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Jedes Kind hat das Recht auf Wahrung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses.

 

Recht auf Eigentum

Jedes Kind hat das Recht auf Eigentum und darauf, alters- bzw. dem Entwicklungsstand entsprechend darüber zu bestimmen.

Jedem Kind wird im vorgegebenen Rahmen (z.B. LWL) Taschengeld gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Das Kind kann über das Taschengeld frei im geltenden Gesetzesrahmen verfügen. Die Erzieher behalten sich vor, das Geld zu Lernzwecken für die Kinder sinnvoll einzuteilen.

 

Selbständigkeit und Selbstverantwortung

Die Kinder dürfen bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen. Je älter sie werden
desto mehr sollte ihre Meinung berücksichtigt werden.

 

Interessenvertretung

Jedes Kind hat das Recht, sich für die Wahrung seiner Rechte und die der anderen Kinder einzusetzen. Hierzu gibt es verschiedene Beschwerde- und Beratungsmöglichkeiten:

 

Petitionsrecht

Die Kinder dürfen bzw. sollen sich beschweren, wenn eines ihrer Rechte nicht eingehalten wird. Falls sie nicht genau wissen, bei wem, gibt es dazu Informationsmöglichkeiten:

*Zur besseren Lesbarkeit haben wir den Begriff „Kinder“ gewählt. Gemeint sind damit aber auch alle von uns betreuten Personen, wie z.B. Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene.

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