Entfaltung der Persönlichkeit
Du hast das Recht DU zu sein. Es geht darum, Dir zu helfen durch die Erziehung Deinen eigenen Weg zu finden – dabei darfst Du auch Fehler machen. Je älter Du wirst, desto wichtiger wird Deine eigene Meinung. Du sollst dabei lernen, zunehmend selbständiger zu werden.
Unantastbarkeit der Würde des Menschen
Du darfst nicht besser oder schlechter behandelt werden, weil Du
- eine andere Hautfarbe hast,
- aus einem anderen Land kommst,
- eine andere Sprache sprichst,
- einen anderen Glauben hast,
- ein Mädchen oder ein Junge bist.
Kein Betreuer und kein Anderer hat das Recht Dich zu schlagen, zu bedrohen oder zu unterdrücken. Niemand darf Dich anfassen, wenn Du es nicht willst. Nur wenn Du Dich oder andere gefährdest, gibt es hierzu Ausnahmen, für die festgelegte Regeln gelten.
Du musst mit Respekt und Wertschätzung behandelt werden, auch wenn Du Fehler gemacht hast.
Recht auf Bildung
Du hast das Recht, entsprechend Deiner Fähigkeiten gefördert zu werden, sowohl schulisch/ beruflich als auch im Freizeitbereich. Du sollst darin unterstützt werden, eine Schule und Schulform zu besuchen, die Du bewältigen kannst. Außerdem ist es wichtig, dass Du die Chance hast, Hobbys zu finden.
Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
Du darfst in deiner Gruppe nicht zu bestimmten religiösen Handlungen gezwungen werden (z.B. zum Beten). Wenn Du beispielsweise Christ, Jude oder Moslem bist, darfst Du Deinen Glauben auch in Deiner Gruppe leben. Gottesdienstbesuche sollten für Dich möglich sein. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Wahl Deiner Religion Dir überlassen.
Recht auf Information und freie Meinungsäußerung
Du hast das Recht, zu sagen, was Du denkst, und Deine Meinung zu äußern.
Du kannst darüber sprechen, wenn es Dinge gibt, die Dir in deiner Gruppe nicht gefallen. Deine Betreuer sollen Dir zuhören und mit Dir darüber reden.
Du hast das Recht über die Dinge, die Dich betreffen informiert zu werden. Ein Beispiel hierfür ist, dass (Sachstands-)Berichte, die vor einem Hilfeplan geschrieben werden, mit Dir besprochen werden sollen. Du hast die Möglichkeit Deine eigene Sicht dazu zu sagen. Auch Deine Darstellung muss im Bericht aufgenommen werden. Dies gilt nicht für alle Berichte. Ausnahmen sind z.B. Gutachten und diagnostische Erstberichte. Ob und wieviel Einblick Du in Deine Akte bekommen darfst, wird von Fall zu Fall entschieden.
Es ist wichtig, dass Du die Möglichkeit hast, Dir Informationen durch Zeitung, Zeitschriften, TV und Bücher zu beschaffen. Du sollst Zugang zum Internet haben können. Dazu werden Regeln aufgestellt.
Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Du darfst bei Briefen, E-Mails, SMS, Telefonaten und Nachrichten auf Deiner Mailbox, die für Dich bestimmt sind, entscheiden, wer sie lesen bzw. hören kann. Das gleiche gilt für Post, die Du verfasst. Ausnahme: es geht um Straftaten.
Recht auf Eigentum
Du hast das Recht, eigene Sachen zu besitzen und Deinem Alter entsprechend darüber zu bestimmen, wer sie benutzt und was mit ihnen passiert. Du musst die Möglichkeit haben, Deine Sachen sicher aufzubewahren – entweder in Deinem Zimmer oder z.B. in einem abschließbaren Fach im Dienstzimmer.
Dir steht ein Taschengeld zu. Die Höhe richtet sich nach Deinem Alter. Das Taschengeld gehört Dir. Du kannst davon kaufen, was Du möchtest – solange Du Dich an die geltenden Gesetze hältst. Wenn Du damit einverstanden bist, kann ein Teil Deines Taschengeldes benutzt werden, um einen Schaden, den Du angerichtet hast, zu ersetzen. Deine Betreuer dürfen Dir Dein Taschengeld zu Lernzwecken sinnvoll einteilen.
Selbständigkeit und Selbstverantwortung
Du darfst bei Entscheidungen, die Dich betreffen, mitbestimmen. Je älter Du wirst, desto wichtiger wird es, Deine Meinung zu berücksichtigen. Das bedeutet, Du kannst beispielsweise (mit-)entscheiden:
- Mit wem Du befreundet sein möchtest.
- Womit Du Deine Freizeit verbringst.
- Wie Dein Zimmer gestaltet wird.
- Wann Du Dich in Dein Zimmer zurückziehen möchtest (um ungestört zu sein).
- Welche Unternehmungen geplant werden.
- Wobei Du noch weitere pädagogische Unterstützung brauchst
- und andere.
Interessenvertretung
Du hast das Recht, Dich für die Wahrung Deiner Rechte und die der anderen Kinder/ Jugendlichen / jungen Erwachsenen einzusetzen. Dieses kannst Du in Gruppenbesprechungen, im Kinderparlament sowie bei folgenden Stellen und Personen ansprechen.
Petitionsrecht
Du darfst Dich beschweren, wenn eines Deiner Rechte nicht eingehalten wird. Falls Du nicht genau weißt, bei wem, schau doch einfach auf folgende Links: