Jungen
Tätern U-Haft ersparen
21.04.2009
VON GERHARD VOOGT
Die Landesregierung von NRW will die Zahl der jungen Menschen, die in
Untersuchungshaft genommen werden, reduzieren. Justizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Jugendminister Armin Laschet
(CDU) stellten gestern eine neue Konzeption für Tatverdächtige im
Alter zwischen 14 und 18 Jahren vor...
weiter auf der Onlineausgabe der Rheinischen Post
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14-
jähriger in U-Haft - kein Einzelfall
6.11.2009
U-Haft für Jugendliche bedeutet
einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stellt diese Maßnahme
gegenüber dem Tatverdächtigen die extremste aller prozessural
vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar. In NRW
werden jährlich dieser Maßnahme ca. 500 Jugendliche im Alter ab 14
Jahren ausgesetzt. Sinnvolle Alternativen zur U-Haft Vermeidung sind
rar, aber nach JGG §§ 71, 72 vorgeschrieben.
Lesen Sie einen Artikel der Westfalen Rundschau vom 21. Oktober 2009.
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Heim statt Haft (WAZ vom 16.4.2009)
Ute Eickenbusch
E in
Haus irgendwo in Wanne-Eickel. Für sechs straffällig gewordene
Jugendliche ist es die letzte Station vor der (nächsten)
Gerichtsverhandlung - ein Ort ohne Gitter, aber mit strengen Regeln.
Vor gut drei Jahren hat die Evangelische Jugendhilfe Herne „Stop and
go!" eingerichtet, in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen
Jugendhilfe Iserlohn. Jetzt will die nordrhein-westfälische
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter mehr junge
Strafverdächtige in Wohngruppen wie der Herner unterbringen. (Foto:
WAZ)
Peter Eichenauer sieht sich durch den Vorstoß der Ministerin in
seinem Konzept bestätigt. Er hat vor zehn Jahren in Iserlohn „Stop
and go!" aufgebaut und später das Herner Projekt mit ins Leben
gerufen. Gedient sei damit zunächst einmal der Justiz, sagt er: „Wir
liefern ihr zur Hauptverhandlung die Informationen zu den
Jugendlichen." In den drei bis sechs Monaten, die die 14- bis
18-Jährigen aus ganz NRW in dem Wanner Haus verbringen, haben die
Mitarbeiter Zeit, sie kennenzulernen. Wie ist die Straftat
individuell einzuordnen? Welche Ressourcen bringt jemand mit, welche
Kompetenzen? Das alles gilt es laut Jugendgesetz zu berücksichtigen.
Auch dafür, dass der Angeklagte überhaupt zur Verhandlung - im
Jargon: „Verfahrenssicherheit" - erscheint, trägt „Stop & Go" Sorge.
„In der Regel haben wir Intensivtäter mit mehr als fünf Straftaten
in einem Jahr", erklärt Peter Eichenauer. Die Delinquenten erwartet
ein „sehr strukturierter Tages- und Wochenablauf". Ein 1:1-Verhältnis
von Team und Strafverdächtigen garantiert eine intensive pädagogische
Begleitung. Dem Team gehören Sozialpädagogen und Sozialarbeiter,
Erzieher und Handwerker an. Sofern möglich, besuchen die Jugendlichen
eine Schule oder leisten ein Praktikum ab, manche werden hausintern
beschäftigt. Ein soziales Training gehört zum Programm, im Haus und
mit Partnern von außen bereiten sich die Bewohner auf ihre
Verhandlung vor. Auch für die Zeit „danach" werden Perspektiven
entwickelt.
Kuschelkurs ist nicht angesagt: „Ausgang gibt es die ersten zwei
Wochen gar nicht, danach maximal zwei Stunden", sagt Eichenauer. Der
Umgang mit Medien wird kontrolliert: Handys sind ganz verboten,
elektronische Spiele nur eingeschränkt erlaubt. Die allermeisten
bleiben trotzdem. Zwei Plätze sind sogar für verurteilte Jugendliche
reserviert. „Aus unseren Heimen flüchten weniger als aus den
geschlossenen Einrichtungen", sagt Peter Eichenauer. Und: „In zehn
Jahren gab es keine Gewalt gegen Mitarbeiter."
Die soziale Kontrolle greift, versichert der Koordinator, von Haus
aus Lehrer: „Die Jugendlichen können nicht ohne unser Wissen das Haus
verlassen." Ob sie sich einlassen auf das pädagogische Konzept oder
sich verweigern, schlage sich auch im Urteil nieder. „Es geht um
Selbststeuerung, die sie lernen müssen." Weggehen, wiederkommen, auch
das will trainiert werden.
Ein Konzept, hinter dem auch die Teamleiterin der Herner
Jugendgerichtshilfe steht. Ruthild Gruhn kennt „Stop and go!" seit
vielen Jahren. „Es gab immer schon eine sehr gute Zusammenarbeit",
sagt sie über die regelmäßigen Kontakte zu der Wohngruppe, die -
insbesondere mit Blick auf den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht
- einer Justizvollzugsanstalt vorzuziehen sei. Gerade für sehr junge
Beschuldigte sei „die U-Haft doch eine sehr einschneidende Maßnahme".
Doch bisher reichten die Einrichtungen nicht aus: „Die Verantwortung
ist doch sehr groß."
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Statt
U-Haft ins Jugendheim (1LIVE)
17.04.2009
Sendung vom 14.4. in 1LIVE
Jungen Straftätern soll in NRW künftig möglichst erstmal das
Gefängnis erspart bleiben. Die Landesregierung in Düsseldorf hat dazu
heute ein neues Konzept vorgestellt. Die Einzelheiten:
Vor einem Gerichtsverfahren stehen oft bis zu drei Monate
Untersuchungshaft - das ist auch bei Tatverdächtigen zwischen 14 und
18 Jahren nicht anders. Vergangenes Jahr landeten in NRW knapp 500
Leute zur U-Haft im Jugendgefängnis. In Zukunft soll nun bei nicht
allzu schweren Delikten versucht werden, die Verdächtigen bis zu
ihrem Prozess in Heimen unterzubringen und pädagogisch zu betreuen.
Drei Jugendheime in NRW haben das bereits ausprobiert - jetzt haben
sich Jugend- und Justizministerium geeinigt, welche Anforderungen
Heime erfüllen müssen, die mitmachen wollen. So ist eine
Rund-um-die-Uhr-Betreung-Pflicht, und dass die Betreuer die
Jugendliche auf ihren Prozess vorbereiten und Perspektiven zeigen.
Betreuung statt U-Haft kostet natürlich - die rund 200 Euro pro Kopf
und Tag übernimmt die nordrhein-westfälische Justiz.
1Live
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