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Fernsehbeitrag von RTL-West am 4.11.2010 über "Stop and Go"

RTL West, montags bis freitags 18:00 - 18:30 Uhr

 

Jungen Tätern U-Haft ersparen
21.04.2009

VON GERHARD VOOGT
Die Landesregierung von NRW will die Zahl der jungen Menschen, die in Untersuchungshaft genommen werden, reduzieren. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Jugendminister Armin Laschet (CDU) stellten gestern eine neue Konzeption für Tatverdächtige im Alter zwischen 14 und 18 Jahren vor... weiter auf der Onlineausgabe der Rheinischen Post

 

  14- jähriger in U-Haft - kein Einzelfall
6.11.2009

U-Haft für Jugendliche bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stellt diese Maßnahme gegenüber dem Tatverdächtigen die extremste aller prozessural vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar. In NRW werden jährlich dieser Maßnahme ca. 500 Jugendliche im Alter ab 14 Jahren ausgesetzt. Sinnvolle Alternativen zur U-Haft Vermeidung sind rar, aber nach JGG §§ 71, 72 vorgeschrieben.
Lesen Sie einen Artikel der Westfalen Rundschau vom 21. Oktober 2009.

 

Heim statt Haft (WAZ vom 16.4.2009)

Ute Eickenbusch
 
Ein Haus irgendwo in Wanne-Eickel. Für sechs straffällig gewordene Jugendliche ist es die letzte Station vor der (nächsten) Gerichtsverhandlung - ein Ort ohne Gitter, aber mit strengen Regeln. Vor gut drei Jahren hat die Evangelische Jugendhilfe Herne „Stop and go!" eingerichtet, in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Jugendhilfe Iserlohn. Jetzt will die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter mehr junge Strafverdächtige in Wohngruppen wie der Herner unterbringen. (Foto: WAZ)
 
 Peter Eichenauer sieht sich durch den Vorstoß der Ministerin in seinem Konzept bestätigt. Er hat vor zehn Jahren in Iserlohn „Stop and go!" aufgebaut und später das Herner Projekt mit ins Leben gerufen. Gedient sei damit zunächst einmal der Justiz, sagt er: „Wir liefern ihr zur Hauptverhandlung die Informationen zu den Jugendlichen." In den drei bis sechs Monaten, die die 14- bis 18-Jährigen aus ganz NRW in dem Wanner Haus verbringen, haben die Mitarbeiter Zeit, sie kennenzulernen. Wie ist die Straftat individuell einzuordnen? Welche Ressourcen bringt jemand mit, welche Kompetenzen? Das alles gilt es laut Jugendgesetz zu berücksichtigen. Auch dafür, dass der Angeklagte überhaupt zur Verhandlung - im Jargon: „Verfahrenssicherheit" - erscheint, trägt „Stop & Go" Sorge.
 
 „In der Regel haben wir Intensivtäter mit mehr als fünf Straftaten in einem Jahr", erklärt Peter Eichenauer. Die Delinquenten erwartet ein „sehr strukturierter Tages- und Wochenablauf". Ein 1:1-Verhältnis von Team und Strafverdächtigen garantiert eine intensive pädagogische Begleitung. Dem Team gehören Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, Erzieher und Handwerker an. Sofern möglich, besuchen die Jugendlichen eine Schule oder leisten ein Praktikum ab, manche werden hausintern beschäftigt. Ein soziales Training gehört zum Programm, im Haus und mit Partnern von außen bereiten sich die Bewohner auf ihre Verhandlung vor. Auch für die Zeit „danach" werden Perspektiven entwickelt.
 
 Kuschelkurs ist nicht angesagt: „Ausgang gibt es die ersten zwei Wochen gar nicht, danach maximal zwei Stunden", sagt Eichenauer. Der Umgang mit Medien wird kontrolliert: Handys sind ganz verboten, elektronische Spiele nur eingeschränkt erlaubt. Die allermeisten bleiben trotzdem. Zwei Plätze sind sogar für verurteilte Jugendliche reserviert. „Aus unseren Heimen flüchten weniger als aus den geschlossenen Einrichtungen", sagt Peter Eichenauer. Und: „In zehn Jahren gab es keine Gewalt gegen Mitarbeiter."
 
 Die soziale Kontrolle greift, versichert der Koordinator, von Haus aus Lehrer: „Die Jugendlichen können nicht ohne unser Wissen das Haus verlassen." Ob sie sich einlassen auf das pädagogische Konzept oder sich verweigern, schlage sich auch im Urteil nieder. „Es geht um Selbststeuerung, die sie lernen müssen." Weggehen, wiederkommen, auch das will trainiert werden.
 
 Ein Konzept, hinter dem auch die Teamleiterin der Herner Jugendgerichtshilfe steht. Ruthild Gruhn kennt „Stop and go!" seit vielen Jahren. „Es gab immer schon eine sehr gute Zusammenarbeit", sagt sie über die regelmäßigen Kontakte zu der Wohngruppe, die - insbesondere mit Blick auf den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht - einer Justizvollzugsanstalt vorzuziehen sei. Gerade für sehr junge Beschuldigte sei „die U-Haft doch eine sehr einschneidende Maßnahme". Doch bisher reichten die Einrichtungen nicht aus: „Die Verantwortung ist doch sehr groß."

 

  Statt U-Haft ins Jugendheim (1LIVE)
17.04.2009

Sendung vom 14.4. in 1LIVE
Jungen Straftätern soll in NRW künftig möglichst erstmal das Gefängnis erspart bleiben. Die Landesregierung in Düsseldorf hat dazu heute ein neues Konzept vorgestellt. Die Einzelheiten:
 
 Vor einem Gerichtsverfahren stehen oft bis zu drei Monate Untersuchungshaft - das ist auch bei Tatverdächtigen zwischen 14 und 18 Jahren nicht anders. Vergangenes Jahr landeten in NRW knapp 500 Leute zur U-Haft im Jugendgefängnis. In Zukunft soll nun bei nicht allzu schweren Delikten versucht werden, die Verdächtigen bis zu ihrem Prozess in Heimen unterzubringen und pädagogisch zu betreuen.
 
 Drei Jugendheime in NRW haben das bereits ausprobiert - jetzt haben sich Jugend- und Justizministerium geeinigt, welche Anforderungen Heime erfüllen müssen, die mitmachen wollen. So ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreung-Pflicht, und dass die Betreuer die Jugendliche auf ihren Prozess vorbereiten und Perspektiven zeigen. Betreuung statt U-Haft kostet natürlich - die rund 200 Euro pro Kopf und Tag übernimmt die nordrhein-westfälische Justiz.
1Live
 



 

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