1. Kurzkonzept

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPL) ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht.

In der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft Mülheim an der Ruhr, Rosenblumendelle lebt eine
Sozialarbeiterin / Erzieherin zusammen mit ihrem Ehemann und zwei Kindern/Jugendlichen, die gemäß § 34 SGB VIII in der pädagogischen Wohnform Aufnahme finden.
Die Kinder werden in die Normalität der Familie integriert.
Unterstützt wird die Sozialarbeiterin/Erzieherin von ihrem Ehemann und der Hauswirtschaftskraft.
Die hohe Beziehungskontinuität und transparente Struktur in Tages- und Wochenplanung schafft einen sicheren Lebensmittelpunkt.
Die wechselseitigen Bindungen zur Herkunftsfamilie bestimmen die Perspektive des Kindes.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich somit primär als eine unter pädagogischen Vorgaben und professionellen Strukturen angelegte Form des Zusammenlebens auf einzelfallbestimmte Zeit. Sie bietet Kindern und Jugendlichen einen normalen und normativen Lebensort, an dem sie anders
leben, sich anders fühlen, erfahren und entwickeln können. Sie bietet Eltern einen Raum der Entlastung, der Teilhabe und der Veränderung. Sie bietet als gemeinsames Ziel und Option Möglichkeiten einer veränderten und geklärteren Beziehung sowie einer verantwortbaren Rückführung oder Verselbständigung des Jugendlichen.

2. Lage der Einrichtung

In einer geräumigen Wohnung befindet sich auf ca. 125 m² Wohnfläche das Zuhause unserer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft Mülheim an der Ruhr, Rosenblumendelle.
Zu dem Gebäude gehört ein großzügiger Garten.

Die Einrichtung liegt in einem ruhigen Wohnbereich in einer Spielstraße.
Alle öffentlichen Schulformen der Stadt Mülheim an der Ruhr, einschließlich der Schulen für
geistig Behinderte, Lernbehinderte und Erziehungshilfe, können von hier aus genutzt werden.

3 . Aufnahme

Kriterien

Wir vertreten den Anspruch, daß eine Unterbringung nur auf der Grundlage von Freiwilligkeit, Akzeptanz und Kooperation stattfinden kann. Unter Berücksichtigung des Altersspektrums sowie der möglichen Besonderheiten elterlicher Sorge können wir in dieser Betreuungsform Kinder aufnehmen,
denen nach fachlichem Ermessen andere Formen erzieherischer Hilfen (z. B. Pflegefamilien, Wohngruppen) nicht derart gerecht werden können und welche die aufnehmende Lebensgemeinschaft weder in ihrer professionellen Funktion, noch in ihrer privaten Existenz ernsthaft und
absehbar gefährden dürfen.

In Bezug auf Konstellation und Struktur unserer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft legen wir Wert auf eine ausgewogene Zusammensetzung und vertretbare Größe der Gruppe, welche grundsätzlich und strukturell auf 2 Plätze und entsprechende Problemstellungen und Risiken
begrenzt sein wird.

Das Alter des aufzunehmenden Kindes sollte in der Regel das zehnte Lebensjahr nicht überschreiten.
In der SPL steht für die beiden Kinder ein Doppelzimmer zur Verfügung, so dass nur gleichgeschlechtliche Kinder aufgenommen werden können.

Weiterhin wünschen wir uns im Falle einer eindeutigen Option auf Rückführung, bezüglich der Unterbringung, die Akzeptanz der Eltern und ihre Bereitschaft zu aktiver Mitwirkung und Mitgestaltung des Gesamtprozesses.

Aufnahmeprozess

Eine Unterbringung in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die geprägt wird von einem hohen Maß an und Beziehungskontinuität und emotionaler Wärme, bedarf eines sorgfältigen, behutsamen und nachhaltigen Aufnahmeprozesses von klärender Vorbereitung und Entscheidungsfindung.
Die professionelle Fachlichkeit der Lebensgemeinschaft vollzieht sich inhaltlich und formal in Diagnose, Planung und Konsensfindung (Anfrage, Vorstellungs- und Aufnahmegespräch).

Vor einer Aufnahme findet zwingend ein Prozess selbstkritischer Hinterfragung und Überprüfung statt, in dem sowohl die professionelle als auch die nichtprofessionelle Ebene mit einbezogen wird. Hier muß letztendlich geklärt werden, ob und wie weit das Kind in das bestehende Gemeinschaftssystem integrierbar ist.

4. Zielgruppe

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft richtet sich an Kinder, die aufgrund komplexer Probleme,
unterschiedlicher Bedürfnisse, bzw. erzieherischer Überforderungen seitens der Herkunftsfamilie einer gezielten individuellen Betreuung bedürfen, wie auch intensive Zuwendung in einem entwicklungsfördernden Lebensumfeld außerhalb der Familie benötigen.

Oftmals sind sie

- äußerst verhaltensauffällig (aggressiv, unkonzentriert, distanzlos etc.)
- in vielen Bereichen entwicklungsverzögert und -beeinträchtigt
- physisch, psychisch und emotional verwahrlost oder davon bedroht
- ängstlich und schutzbedürftig (Missbrauchs- oder Misshandlungserfahrung)
- ambivalent, gefühlsbelastet und desorientiert (familiäre Konflikte und Aggression)
- narzisstisch, traumatisiert und abgewandt (Scheidung, Trennung, Beziehungsverlust)

In der Regel benötigen sie

- überschaubare und klare Rahmenbedingungen
- gesicherte und verlässliche Beziehungen
- intensive und dauerhafte emotionale Zuwendung
- schützende Geborgenheit im vertrauten Rahmen
- individuelle Bedürfnisbefriedigung
- Fürsorge und Pflege
- Förderung und Unterstützung im Lern-/ Leistungsbereich
- Heilpädagogische Förderung und Begleitung

5. Förderziele

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist als Lebensgemeinschaft darauf ausgerichtet, im gemeinsamen Alltag eines verbindenden Zusammenlebens Stabilität und Kontinuität in den Beziehungen wiederherzustellen und neu zu entdecken. Der überschaubare und lebensnahe Rahmen bietet in besonderem Maß emotionale und persönliche Zuwendung sowie Schutz, Halt und Geborgenheit.

Ziel der Maßnahme ist eine ressourcenorientierte Förderung individueller Entwicklung sowie die Bewältigung von Lebenskrisen. Dieses geschieht vor dem Hintergrund unterschiedlicher zeitlicher Vorgaben und ist charakteristisch am Prinzip einer
weitestgehenden Normalisierung orientiert.

Entsprechend dem Alter, Entwicklungsstand sowie der Einzelfallproblematik können sowohl die Rückführung und Reintegration in die Herkunftsfamilie als auch die Hinführung zu selbständiger Lebensführung handlungsleitende Ziele der Betreuung sein.

6. Methoden

Leistungsbereiche der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft

Alltag und Zusammenleben

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als ein Ort des gemeinsamen Lebens und Lernens, in welchem eine normalisierte Alltäglichkeit gemeinsame Bedingungen und geregelte
Selbstverständlichkeiten herstellt.

Gesichert in der vertrauten Beziehung nach innen und stabil in der Begegnung nach außen, integriert diese Lebens- und Betreuungsform in besonderer Weise fachliche und inhaltliche Notwendigkeiten sowie individuelle und persönliche Bedürfnisse. Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist ein
Ort des permanenten Aushaltens und Aushandeln von Befindlichkeiten, des Wohlfühlens und Beschütztwerdens, Geborgenheit und gesicherter Konfrontation. Sowohl die Einbindung in das soziale Umfeld, die Nachbarschaft und Verwandtschaft, als auch die Gestaltung einer kindgerechten
Gruppenatmosphäre motivieren die Kinder, sich für einen gewissen Zeitraum auf diese alternative Lebensform einzulassen.

Um entwicklungsabhängigen Kompetenzen und altersentsprechenden Bedürfnissen adäquat begegnen zu können, bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten z.B. in der Nutzung von Spiel- und Kreativbereichen, der aktiven Gestaltung des Zimmers sowie der Nutzung bereits bestehender Spiel-, Sport-, wie auch Freizeit- und Kulturangebote im Umfeld.
Elementarer Bestandteil der Arbeit der SPL Rosenblumendelle ist die alltags- und lebensweltnahe
Pädagogik.
Hierbei werden umfassende Förderung und Forderung im Kontrast zum strukturierten Alltag geleistet.
Das betreuende Paar lebt diese Haltung. Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist ein Ort, an dem den Kindern gezielt Lern- und Erfahrungsfelder sowie emotionale Sicherheiten angeboten werden, um durch Veränderungen Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die klare Struktur in der Gestaltung von Regeln im Alltag sowie in der erlebbaren Selbstverständlichkeit von Routine und spannenden Höhepunkten bieten Sicherheit, Orientierung und Stabilität, aber auch Freiräume zur Selbsterfahrung.

Freizeitgestaltung

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft gestaltet Freizeit, indem sie Interessantes im und am Alltag anbietet und entdeckt. Im Vordergrund steht nicht das ausschließlich unterhaltende Versorgen und Eingehen auf Bedürfnisse und Erwartungshaltungen der Kinder. Weit mehr geht es unter den
Prämissen persönlicher Entfaltung und sozialer Integration um eine fördernde und sinnvolle
Gestaltung zeitlicher Freiräume.

Handlungs- und erlebnisorientiert bieten sich vielfältige Möglichkeiten, interessante Höhepunkte in den Alltag zu integrieren und Begegnungsfelder zu schaffen, die im gemeinsamen Tun weitgehend konflikt- und anspruchsfrei sind.

Diese aktive Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben findet statt im spontanen Erlebnis sowie in strukturierten Angeboten (Tages- und Wochenendunternehmungen, Freizeitmaßnahmen in Ferien- und
Urlaubszeiten, themenzentrierten und kreativen Beschäftigungen).

Ausgehend vom Grundansatz und orientiert am Prinzip der Normalisierung forcieren und unterstützen wir eine regelmäßige Teilnahme an Freizeitangeboten des näheren Umfeldes sowie die Integration in das Gemeinwesen.

Familien- und Elternarbeit

Wir gehen davon aus, daß Kinder in ihrer Problemstellung Symptomträger von dysfunktionalen Systemen sind.

Aufnahme und Betreuung in der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft sind ein Ergebnis unbewältigter Krisen und erzieherischer Überforderung in der elterlichen Familie. Im Selbstverständnis dieses Ansatzes möchten wir von daher erreichen, daß unter jeweiliger Berücksichtigung von Alter und
Entwicklungsstand das Kind

- sich mit seiner familiären Biographie auseinandersetzt
- veränderte familiäre Beziehungsmuster und Interaktionsformen entwickelt
- perspektivische Optionen bewahrt oder herstellt, um in die Familie zurückzukehren

Als grundsätzliche Intervention soll die Herkunftsfamilie als Bezugssystem für das Kind so weit und so lange wie möglich verantwortbar erhalten bleiben. Eine verbindliche und regelmäßige Einbeziehung der Eltern in den pädagogischen Prozess wird angestrebt. Inhalte von Familienarbeit/-beratung können sein:

- Findung von gemeinsamen Zielsetzungen und Verbindlichkeiten
- Transparenz und Informationsaustausch
- Bewältigung ambivalenter Einstellungen zur Maßnahme
- Abbau von Verlust- und Trennungsängsten
- Entwicklung von zufriedenstellenden Begegnungsformen und Perspektiven
- Begleitung/Unterstützung bei Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie

Schulische und berufliche Eingliederung

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft vertritt in allen Lebensbelangen den Anspruch, für das Kind jede Form eines institutionellen Sonderstatus einzuschränken, zu vermeiden oder aufzuheben. Für den schulischen Teil ergibt sich somit die entsprechende Zielvorgabe einer möglichst regulären und gemeindenahen Einbindung unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und realistischer Machbarkeit.

7. Zusammenarbeit

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft arbeitet mit allen Schulen, Schulformen der Stadt Mülheim an der Ruhr, einschließlich der Schule für Erziehungshilfe sowie Zentren der beruflichen Förderung zusammen. Alle im Lebensfeld der Wohngruppe liegenden Angebote wie Tagesklinik, Ärzte, psychologische Institute, Sportvereine und Ähnliche können wahrgenommen werden.

8. Einbindung in die Institution und Vernetzung

Das Betreuungssetting der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erschließt in umfassender Weise inhaltlich und methodisch, fachlich und menschlich spezifische Qualitäten und Intensitäten im Kontext von Alltag, Beziehung und Pädagogik.

Aber gerade um im Spannungsfeld von Nähe und Distanz, der grundsätzlichen Ambivalenz von Privatheit und Professionalität, diese Besonderheiten optimal nutzen zu können sowie dauerhaft und zufriedenstellend zu bewahren, bedarf es in besonderer Weise einer institutionellen Anbindung im Rahmen einer spezifisch ausgestalteten Organisationsform und struktureller Eindeutigkeit.

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft findet nahezu im privaten Rahmen statt. Zusammenleben lässt sich nicht per Dienstvertrag ausreichend und angemessen regeln, anweisen und beaufsichtigen sowie auf formale und professionelle Aspekte reduzieren, zumal das Tarifrecht und das AZG
entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend behindern.

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft findet auch im Kontext institutioneller Vernetzung statt. Zielsetzung ist hier eine Qualität von Kooperation und Identifikation, die im gemeinsamen Verbund ausreichend Optionen schafft und Ressourcen bereithält, um in einem begrenzten Ausmaß Krisensituationen zu bewältigen, vorübergehende Notlagen aufzufangen sowie ausreichende
Möglichkeiten von Entlastung zu gewährleisten. Intention ist ein Prinzip von präventiver und intervenierender Problemvermeidung und -bewältigung, welche primär und auf Dauer den Bestand und die Qualität dieses einzelnen Betreuungssystems sichern kann.

Zielsetzung ist auch eine emotionale Geborgenheit und Sicherheit im Alltagshandeln, die auf fachlichen Austausch, Reflexion und Weiterentwicklung im Kontext und Konsens einer Gemeinschaft beruht.

Regelmäßige Fachberatungen, Teamgespräche und Coachings durch die pädagogische Leitung - themenbezogen und entscheidungsorientiert - sowie eine übergreifende und verpflichtende Bereitstellung fachlicher und zeitlicher Kapazitäten bilden die Grundlage der Vernetzung.

Institutionelle Vernetzung und institutionalisierte fachliche Standards stützen und stabilisieren die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft in unmittelbarem und zeitnahem Bezug zu ihren Problemstellungen.

Unter der Vorgabe von Kontinuität, Aktualität und präventiver Vorbeugung orientiert sie sich an der Intention und Option, Konflikte und Krisen im zeitlichen und räumlichen Bezug von Ursache und Wirkung grundsätzlich zu bewältigen und nach Möglichkeit zu vermeiden.

Für die Praxis bedeutet dies das Zurückgreifen auf Intervision und interdisziplinäre Dienste. Die Begleitung durch den psychologischen Dienst bei der Familienarbeit runden die institutionelle Einbindung und Vernetzung ab.

Die Verfügbarkeit von Aushilfskräften sowie die abgestimmte Einbeziehung alternativer Betreuungsangebote bei längerfristigem Ausfall der betreuungsführenden Personen oder bei Auflösung dieser Betreuungseinheit ergänzen und vervollständigen somit das Gesamtkonzept.

9. Weiterführende und ergänzende Maßnahmen

Andere Angebote unseres Hauses, die Sie auf unserer Website http://www.ev-kinderheim.herne.de finden, können ebenfalls wahrgenommen werden.

10. Zusammenarbeit mit den Jugendämtern

Die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ergeben sich zum einen aus dem KJHG und zum anderen aus Absprachen und Notwendigkeiten des Einzelfalles.

11. Mitarbeiter (Anforderungprofil)

Die besondere Ausgestaltung, Intensität und Ambivalenz der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erfordert im erzieherischen Alltag und in der Begegnung ein besonderes Maß an fachlicher und persönlicher Kompetenz seitens der Betreuungsleistenden. Von hoher Relevanz ist eine
ausgeprägte idealistische Grundeinstellung, emotionale und psychische Belastbarkeit sowie motivationales Durchhaltevermögen. Unabdingbare Voraussetzung ist eine grundlegende erzieherische Qualifikation sowie ausreichende und arbeitsrelevante Praxis. Die Entscheidung, ins eigene Privatleben solch eine schwierige und oft belastende Verknüpfung von Alltag und Pädagogik aufzunehmen und auf Dauer zu integrieren, bedarf schon im Vorfeld einer sorgfältigen Reflexion sowie nachhaltiger und kritischer Selbstüberprüfung. In besonderer Weise bezieht die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft auch den Lebenskontext und das nähere soziale Umfeld des Betreuungsleistenden in die pädagogische
Maßnahme mit ein.

12. Personalanhaltswert/Personalschlüssel

Pädagogische Fachkräfte 1:1,82

AUFNAHMEANFRAGEN richten Sie bitte an die Heimleitung

Evangelisches Kinderheim Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel gGmbH
Overwegstr. 31 - 44625 Herne, Tel: 02323 / 99 494 xxx

Fax: 02323 / 99 494 - 55

Herne, Juli 2008