Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPL) ist ein Angebot der
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht.
In der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft Mülheim an der Ruhr,
Rosenblumendelle lebt eine
Sozialarbeiterin / Erzieherin zusammen mit ihrem Ehemann und zwei
Kindern/Jugendlichen, die gemäß § 34 SGB VIII in der pädagogischen
Wohnform Aufnahme finden.
Die Kinder werden in die Normalität der Familie integriert.
Unterstützt wird die Sozialarbeiterin/Erzieherin von ihrem Ehemann
und der Hauswirtschaftskraft.
Die hohe Beziehungskontinuität und transparente Struktur in Tages-
und Wochenplanung schafft einen sicheren Lebensmittelpunkt.
Die wechselseitigen Bindungen zur Herkunftsfamilie bestimmen die
Perspektive des Kindes.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich somit primär
als eine unter pädagogischen Vorgaben und professionellen Strukturen
angelegte Form des Zusammenlebens auf einzelfallbestimmte Zeit. Sie
bietet Kindern und Jugendlichen einen normalen und normativen
Lebensort, an dem sie anders
leben, sich anders fühlen, erfahren und entwickeln können. Sie
bietet Eltern einen Raum der Entlastung, der Teilhabe und der
Veränderung. Sie bietet als gemeinsames Ziel und Option
Möglichkeiten einer veränderten und geklärteren Beziehung sowie
einer verantwortbaren Rückführung oder Verselbständigung des
Jugendlichen.
2. Lage der Einrichtung
In einer geräumigen Wohnung befindet sich auf ca. 125 m² Wohnfläche
das Zuhause unserer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft Mülheim
an der Ruhr, Rosenblumendelle.
Zu dem Gebäude gehört ein großzügiger Garten.
Die Einrichtung liegt in einem ruhigen Wohnbereich in einer
Spielstraße.
Alle öffentlichen Schulformen der Stadt Mülheim an der Ruhr,
einschließlich der Schulen für
geistig Behinderte, Lernbehinderte und Erziehungshilfe, können von
hier aus genutzt werden.
3 . Aufnahme
Kriterien
Wir vertreten den Anspruch, daß eine Unterbringung nur auf der
Grundlage von Freiwilligkeit, Akzeptanz und Kooperation stattfinden
kann. Unter Berücksichtigung des Altersspektrums sowie der möglichen
Besonderheiten elterlicher Sorge können wir in dieser Betreuungsform
Kinder aufnehmen,
denen nach fachlichem Ermessen andere Formen erzieherischer Hilfen
(z. B. Pflegefamilien, Wohngruppen) nicht derart gerecht werden
können und welche die aufnehmende Lebensgemeinschaft weder in ihrer
professionellen Funktion, noch in ihrer privaten Existenz ernsthaft
und
absehbar gefährden dürfen.
In Bezug auf Konstellation und Struktur unserer Sozialpädagogischen
Lebensgemeinschaft legen wir Wert auf eine ausgewogene
Zusammensetzung und vertretbare Größe der Gruppe, welche
grundsätzlich und strukturell auf 2 Plätze und entsprechende
Problemstellungen und Risiken
begrenzt sein wird.
Das Alter des aufzunehmenden Kindes sollte in der Regel das zehnte
Lebensjahr nicht überschreiten.
In der SPL steht für die beiden Kinder ein Doppelzimmer zur
Verfügung, so dass nur gleichgeschlechtliche Kinder aufgenommen
werden können.
Weiterhin wünschen wir uns im Falle einer eindeutigen Option auf
Rückführung, bezüglich der Unterbringung, die Akzeptanz der Eltern
und ihre Bereitschaft zu aktiver Mitwirkung und Mitgestaltung des
Gesamtprozesses.
Aufnahmeprozess
Eine Unterbringung in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die
geprägt wird von einem hohen Maß an und Beziehungskontinuität und
emotionaler Wärme, bedarf eines sorgfältigen, behutsamen und
nachhaltigen Aufnahmeprozesses von klärender Vorbereitung und
Entscheidungsfindung.
Die professionelle Fachlichkeit der Lebensgemeinschaft vollzieht
sich inhaltlich und formal in Diagnose, Planung und Konsensfindung
(Anfrage, Vorstellungs- und Aufnahmegespräch).
Vor einer Aufnahme findet zwingend ein Prozess selbstkritischer
Hinterfragung und Überprüfung statt, in dem sowohl die
professionelle als auch die nichtprofessionelle Ebene mit einbezogen
wird. Hier muß letztendlich geklärt werden, ob und wie weit das Kind
in das bestehende Gemeinschaftssystem integrierbar ist.
4. Zielgruppe
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft richtet sich an Kinder,
die aufgrund komplexer Probleme,
unterschiedlicher Bedürfnisse, bzw. erzieherischer Überforderungen
seitens der Herkunftsfamilie einer gezielten individuellen Betreuung
bedürfen, wie auch intensive Zuwendung in einem
entwicklungsfördernden Lebensumfeld außerhalb der Familie benötigen.
Oftmals sind sie
- äußerst verhaltensauffällig (aggressiv, unkonzentriert, distanzlos
etc.)
- in vielen Bereichen entwicklungsverzögert und -beeinträchtigt
- physisch, psychisch und emotional verwahrlost oder davon bedroht
- ängstlich und schutzbedürftig (Missbrauchs- oder
Misshandlungserfahrung)
- ambivalent, gefühlsbelastet und desorientiert (familiäre Konflikte
und Aggression)
- narzisstisch, traumatisiert und abgewandt (Scheidung, Trennung,
Beziehungsverlust)
In der Regel benötigen sie
- überschaubare und klare Rahmenbedingungen
- gesicherte und verlässliche Beziehungen
- intensive und dauerhafte emotionale Zuwendung
- schützende Geborgenheit im vertrauten Rahmen
- individuelle Bedürfnisbefriedigung
- Fürsorge und Pflege
- Förderung und Unterstützung im Lern-/ Leistungsbereich
- Heilpädagogische Förderung und Begleitung
5. Förderziele
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist als Lebensgemeinschaft
darauf ausgerichtet, im gemeinsamen Alltag eines verbindenden
Zusammenlebens Stabilität und Kontinuität in den Beziehungen
wiederherzustellen und neu zu entdecken. Der überschaubare und
lebensnahe Rahmen bietet in besonderem Maß emotionale und
persönliche Zuwendung sowie Schutz, Halt und Geborgenheit.
Ziel der Maßnahme ist eine ressourcenorientierte Förderung
individueller Entwicklung sowie die Bewältigung von Lebenskrisen.
Dieses geschieht vor dem Hintergrund unterschiedlicher zeitlicher
Vorgaben und ist charakteristisch am Prinzip einer
weitestgehenden Normalisierung orientiert.
Entsprechend dem Alter, Entwicklungsstand sowie der
Einzelfallproblematik können sowohl die Rückführung und
Reintegration in die Herkunftsfamilie als auch die Hinführung zu
selbständiger Lebensführung handlungsleitende Ziele der Betreuung
sein.
6. Methoden
Leistungsbereiche der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
Alltag und Zusammenleben
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als ein Ort
des gemeinsamen Lebens und Lernens, in welchem eine normalisierte
Alltäglichkeit gemeinsame Bedingungen und geregelte
Selbstverständlichkeiten herstellt.
Gesichert in der vertrauten Beziehung nach innen und stabil in der
Begegnung nach außen, integriert diese Lebens- und Betreuungsform in
besonderer Weise fachliche und inhaltliche Notwendigkeiten sowie
individuelle und persönliche Bedürfnisse. Die Sozialpädagogische
Lebensgemeinschaft ist ein
Ort des permanenten Aushaltens und Aushandeln von Befindlichkeiten,
des Wohlfühlens und Beschütztwerdens, Geborgenheit und gesicherter
Konfrontation. Sowohl die Einbindung in das soziale Umfeld, die
Nachbarschaft und Verwandtschaft, als auch die Gestaltung einer
kindgerechten
Gruppenatmosphäre motivieren die Kinder, sich für einen gewissen
Zeitraum auf diese alternative Lebensform einzulassen.
Um entwicklungsabhängigen Kompetenzen und altersentsprechenden
Bedürfnissen adäquat begegnen zu können, bestehen viele
Gestaltungsmöglichkeiten z.B. in der Nutzung von Spiel- und
Kreativbereichen, der aktiven Gestaltung des Zimmers sowie der
Nutzung bereits bestehender Spiel-, Sport-, wie auch Freizeit- und
Kulturangebote im Umfeld.
Elementarer Bestandteil der Arbeit der SPL Rosenblumendelle ist die
alltags- und lebensweltnahe
Pädagogik.
Hierbei werden umfassende Förderung und Forderung im Kontrast zum
strukturierten Alltag geleistet.
Das betreuende Paar lebt diese Haltung. Die Sozialpädagogische
Lebensgemeinschaft ist ein Ort, an dem den Kindern gezielt Lern- und
Erfahrungsfelder sowie emotionale Sicherheiten angeboten werden, um
durch Veränderungen Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die
klare Struktur in der Gestaltung von Regeln im Alltag sowie in der
erlebbaren Selbstverständlichkeit von Routine und spannenden
Höhepunkten bieten Sicherheit, Orientierung und Stabilität, aber
auch Freiräume zur Selbsterfahrung.
Freizeitgestaltung
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft gestaltet Freizeit, indem
sie Interessantes im und am Alltag anbietet und entdeckt. Im
Vordergrund steht nicht das ausschließlich unterhaltende Versorgen
und Eingehen auf Bedürfnisse und Erwartungshaltungen der Kinder.
Weit mehr geht es unter den
Prämissen persönlicher Entfaltung und sozialer Integration um eine
fördernde und sinnvolle
Gestaltung zeitlicher Freiräume.
Handlungs- und erlebnisorientiert bieten sich vielfältige
Möglichkeiten, interessante Höhepunkte in den Alltag zu integrieren
und Begegnungsfelder zu schaffen, die im gemeinsamen Tun weitgehend
konflikt- und anspruchsfrei sind.
Diese aktive Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben findet statt im
spontanen Erlebnis sowie in strukturierten Angeboten (Tages- und
Wochenendunternehmungen, Freizeitmaßnahmen in Ferien- und
Urlaubszeiten, themenzentrierten und kreativen Beschäftigungen).
Ausgehend vom Grundansatz und orientiert am Prinzip der
Normalisierung forcieren und unterstützen wir eine regelmäßige
Teilnahme an Freizeitangeboten des näheren Umfeldes sowie die
Integration in das Gemeinwesen.
Familien- und Elternarbeit
Wir gehen davon aus, daß Kinder in ihrer Problemstellung
Symptomträger von dysfunktionalen Systemen sind.
Aufnahme und Betreuung in der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
sind ein Ergebnis unbewältigter Krisen und erzieherischer
Überforderung in der elterlichen Familie. Im Selbstverständnis
dieses Ansatzes möchten wir von daher erreichen, daß unter
jeweiliger Berücksichtigung von Alter und
Entwicklungsstand das Kind
- sich mit seiner familiären Biographie auseinandersetzt
- veränderte familiäre Beziehungsmuster und Interaktionsformen
entwickelt
- perspektivische Optionen bewahrt oder herstellt, um in die Familie
zurückzukehren
Als grundsätzliche Intervention soll die Herkunftsfamilie als
Bezugssystem für das Kind so weit und so lange wie möglich
verantwortbar erhalten bleiben. Eine verbindliche und regelmäßige
Einbeziehung der Eltern in den pädagogischen Prozess wird
angestrebt. Inhalte von Familienarbeit/-beratung können sein:
- Findung von gemeinsamen Zielsetzungen und Verbindlichkeiten
- Transparenz und Informationsaustausch
- Bewältigung ambivalenter Einstellungen zur Maßnahme
- Abbau von Verlust- und Trennungsängsten
- Entwicklung von zufriedenstellenden Begegnungsformen und
Perspektiven
- Begleitung/Unterstützung bei Rückführung des Kindes in die
Herkunftsfamilie
Schulische und berufliche Eingliederung
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft vertritt in allen
Lebensbelangen den Anspruch, für das Kind jede Form eines
institutionellen Sonderstatus einzuschränken, zu vermeiden oder
aufzuheben. Für den schulischen Teil ergibt sich somit die
entsprechende Zielvorgabe einer möglichst regulären und
gemeindenahen Einbindung unter Berücksichtigung individueller
Ressourcen und realistischer Machbarkeit.
7. Zusammenarbeit
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft arbeitet mit allen
Schulen, Schulformen der Stadt Mülheim an der Ruhr, einschließlich
der Schule für Erziehungshilfe sowie Zentren der beruflichen
Förderung zusammen. Alle im Lebensfeld der Wohngruppe liegenden
Angebote wie Tagesklinik, Ärzte, psychologische Institute,
Sportvereine und Ähnliche können wahrgenommen werden.
8. Einbindung in die Institution und Vernetzung
Das Betreuungssetting der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
erschließt in umfassender Weise inhaltlich und methodisch, fachlich
und menschlich spezifische Qualitäten und Intensitäten im Kontext
von Alltag, Beziehung und Pädagogik.
Aber gerade um im Spannungsfeld von Nähe und Distanz, der
grundsätzlichen Ambivalenz von Privatheit und Professionalität,
diese Besonderheiten optimal nutzen zu können sowie dauerhaft und
zufriedenstellend zu bewahren, bedarf es in besonderer Weise einer
institutionellen Anbindung im Rahmen einer spezifisch ausgestalteten
Organisationsform und struktureller Eindeutigkeit.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft findet nahezu im privaten
Rahmen statt. Zusammenleben lässt sich nicht per Dienstvertrag
ausreichend und angemessen regeln, anweisen und beaufsichtigen sowie
auf formale und professionelle Aspekte reduzieren, zumal das
Tarifrecht und das AZG
entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend behindern.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft findet auch im Kontext
institutioneller Vernetzung statt. Zielsetzung ist hier eine
Qualität von Kooperation und Identifikation, die im gemeinsamen
Verbund ausreichend Optionen schafft und Ressourcen bereithält, um
in einem begrenzten Ausmaß Krisensituationen zu bewältigen,
vorübergehende Notlagen aufzufangen sowie ausreichende
Möglichkeiten von Entlastung zu gewährleisten. Intention ist ein
Prinzip von präventiver und intervenierender Problemvermeidung und
-bewältigung, welche primär und auf Dauer den Bestand und die
Qualität dieses einzelnen Betreuungssystems sichern kann.
Zielsetzung ist auch eine emotionale Geborgenheit und Sicherheit im
Alltagshandeln, die auf fachlichen Austausch, Reflexion und
Weiterentwicklung im Kontext und Konsens einer Gemeinschaft beruht.
Regelmäßige Fachberatungen, Teamgespräche und Coachings durch die
pädagogische Leitung - themenbezogen und entscheidungsorientiert -
sowie eine übergreifende und verpflichtende Bereitstellung
fachlicher und zeitlicher Kapazitäten bilden die Grundlage der
Vernetzung.
Institutionelle Vernetzung und institutionalisierte fachliche
Standards stützen und stabilisieren die sozialpädagogische
Lebensgemeinschaft in unmittelbarem und zeitnahem Bezug zu ihren
Problemstellungen.
Unter der Vorgabe von Kontinuität, Aktualität und präventiver
Vorbeugung orientiert sie sich an der Intention und Option,
Konflikte und Krisen im zeitlichen und räumlichen Bezug von Ursache
und Wirkung grundsätzlich zu bewältigen und nach Möglichkeit zu
vermeiden.
Für die Praxis bedeutet dies das Zurückgreifen auf Intervision und
interdisziplinäre Dienste. Die Begleitung durch den psychologischen
Dienst bei der Familienarbeit runden die institutionelle Einbindung
und Vernetzung ab.
Die Verfügbarkeit von Aushilfskräften sowie die abgestimmte
Einbeziehung alternativer Betreuungsangebote bei längerfristigem
Ausfall der betreuungsführenden Personen oder bei Auflösung dieser
Betreuungseinheit ergänzen und vervollständigen somit das
Gesamtkonzept.
9. Weiterführende und ergänzende Maßnahmen
Andere Angebote unseres Hauses, die Sie auf unserer Website
http://www.ev-kinderheim.herne.de finden, können ebenfalls
wahrgenommen werden.
10. Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
Die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ergeben
sich zum einen aus dem KJHG und zum anderen aus Absprachen und
Notwendigkeiten des Einzelfalles.
11. Mitarbeiter (Anforderungprofil)
Die besondere Ausgestaltung, Intensität und Ambivalenz der
Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erfordert im erzieherischen
Alltag und in der Begegnung ein besonderes Maß an fachlicher und
persönlicher Kompetenz seitens der Betreuungsleistenden. Von hoher
Relevanz ist eine
ausgeprägte idealistische Grundeinstellung, emotionale und
psychische Belastbarkeit sowie motivationales Durchhaltevermögen.
Unabdingbare Voraussetzung ist eine grundlegende erzieherische
Qualifikation sowie ausreichende und arbeitsrelevante Praxis. Die
Entscheidung, ins eigene Privatleben solch eine schwierige und oft
belastende Verknüpfung von Alltag und Pädagogik aufzunehmen und auf
Dauer zu integrieren, bedarf schon im Vorfeld einer sorgfältigen
Reflexion sowie nachhaltiger und kritischer Selbstüberprüfung. In
besonderer Weise bezieht die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
auch den Lebenskontext und das nähere soziale Umfeld des
Betreuungsleistenden in die pädagogische
Maßnahme mit ein.
12. Personalanhaltswert/Personalschlüssel
Pädagogische Fachkräfte 1:1,82
AUFNAHMEANFRAGEN richten Sie bitte an die Heimleitung