Konzeption zur ambulanten Förderung von
Menschen mit Autismus nach Asperger
1. Die ambulante Förderung von Menschen mit Autismus nach
Asperger ist ein
Jugendhilfeangebot für den Einzelfall auf der Grundlage des § 35a
SGB VIII
Die individuelle, bedarfsorientierte Hilfe wird flexibel der
Entwicklung des Klienten angepasst. In der Regel können für die
Betroffenen, deren Familien und deren sonstigen sozialen Bezüge
Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, neue
Kommunikations- und Verhaltensmuster zu erlernen. Dazu gehört
zunächst das Einordnen des Krankheitsbildes, sowie das Verstehen,
warum der Betroffene ein nicht erwünschtes Verhalten zeigt.
Es ist nicht Ziel der ambulanten Betreuung, Heimunterbringungen zu
verhindern, sondern den Betroffenen zu helfen, ausgeprägte
Überforderungsmuster oder schwer gestörte und belastende
Interaktionsmuster zu erkennen und in akzeptierbarer Form zu
verändern. In diesem Sinn kann es sehr wohl Ziel der Arbeit sein,
Ablösungsprozesse einzuleiten, realistische Haltungen zu
Trennungssituationen zu entwickeln und so Voraussetzungen für
familiäre Lernprozesse auch während einer Fremdplatzierung zu
schaffen.
Auch kann es für den Betroffenen hilfreich sein, eine
autismusspezifische Therapie einzuleiten.
Methodisch gearbeitet wird nach dem TEACCH Ansatz (Treatment and
Education for Autistic and other Communicationdisabled Children and
adults), der sich als ein Ansatz des strukturierten Lehrens und
Lernens für Menschen mit schwerwiegenden Problemen im perzeptiven,
kommunikativen und interaktiven Bereich versteht. Das TEACCH Konzept
wurde in North Carolina entwickelt. Der alltagsorientierte,
emanzipatorische Ansatz des Modells umfasst die Bereiche:
- Soziale Kompetenzen
- Kommunikationskompetenzen
- Freizeitkompetenzen
- Selbstbestimmung/Selbständigkeit
- Verhaltensmanagement