Konzeption zur ambulanten Förderung von Menschen mit Autismus nach Asperger

1. Die ambulante Förderung von Menschen mit Autismus nach Asperger ist ein
Jugendhilfeangebot für den Einzelfall auf der Grundlage des § 35a SGB VIII

Die individuelle, bedarfsorientierte Hilfe wird flexibel der Entwicklung des Klienten angepasst. In der Regel können für die Betroffenen, deren Familien und deren sonstigen sozialen Bezüge Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, neue Kommunikations- und Verhaltensmuster zu erlernen. Dazu gehört zunächst das Einordnen des Krankheitsbildes, sowie das Verstehen, warum der Betroffene ein nicht erwünschtes Verhalten zeigt.
Es ist nicht Ziel der ambulanten Betreuung, Heimunterbringungen zu verhindern, sondern den Betroffenen zu helfen, ausgeprägte Überforderungsmuster oder schwer gestörte und belastende Interaktionsmuster zu erkennen und in akzeptierbarer Form zu verändern. In diesem Sinn kann es sehr wohl Ziel der Arbeit sein, Ablösungsprozesse einzuleiten, realistische Haltungen zu Trennungssituationen zu entwickeln und so Voraussetzungen für familiäre Lernprozesse auch während einer Fremdplatzierung zu schaffen.
Auch kann es für den Betroffenen hilfreich sein, eine autismusspezifische Therapie einzuleiten.
Methodisch gearbeitet wird nach dem TEACCH Ansatz (Treatment and Education for Autistic and other Communicationdisabled Children and adults), der sich als ein Ansatz des strukturierten Lehrens und Lernens für Menschen mit schwerwiegenden Problemen im perzeptiven, kommunikativen und interaktiven Bereich versteht. Das TEACCH Konzept wurde in North Carolina entwickelt. Der alltagsorientierte, emanzipatorische Ansatz des Modells umfasst die Bereiche:
- Soziale Kompetenzen
- Kommunikationskompetenzen
- Freizeitkompetenzen
- Selbstbestimmung/Selbständigkeit
- Verhaltensmanagement

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